+4.3. Gedeckte Einlagen (CD)
---+23. Hinsichtlich Artikel 7 Absatz 3 der Einlagensicherungsrichtlinie sollte das …
---+24. Für die Zwecke der Berechnung der Beiträge zu dem Sicherungsfonds des Einlagensicherungssystems …

4.3. Gedeckte Einlagen (CD)

4.3. Gedeckte Einlagen (CD)

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung
23. Hinsichtlich Artikel 7 Absatz 3 der Einlagensicherungsrichtlinie sollte das …

Hinsichtlich Artikel 7 Absatz 3 der Einlagensicherungsrichtlinie sollte das Einlagensicherungssystem für den Fall, dass ein Mitgliedsinstitut die genaue Höhe der gedeckten Einlagen auf den Konten der Begünstigten oder den ermittelten höchstmöglichen Betrag der gedeckten Einlagen auf diesen Konten nicht genau bestimmt, davon ausgehen, dass alle auf den Konten der Begünstigten gehaltenen Mittel für die Zwecke der Beitragsberechnung gedeckt sind. Wenn ein Mitgliedsinstitut den genauen Betrag der gedeckten Einlagen auf diesen Konten oder einen ermittelten höchstmöglichen Betrag der gedeckten Einlagen auf den Konten der Begünstigten meldet, sollte das Einlagensicherungssystem diese Zahlen bei der Berechnung der Beiträge des Mitgliedsinstituts berücksichtigen. Die zuständige Behörde sollte in Zusammenarbeit mit der benannten Behörde festlegen, welche Informationen erforderlich sind, um den genauen Betrag oder den ermittelten höchstmöglichen Betrag der gedeckten Einlagen auf dem Konto eines Begünstigten zu berücksichtigen. In jedem Fall sollte das Einlagensicherungssystem in der Lage sein, den höchstmöglichen Betrag der gedeckten Einlagen zu ermitteln, wenn es über Informationen zur Zahl der Personen verfügt, die einen uneingeschränkten Anspruch auf die auf dem Konto eines Begünstigen gehaltenen Beträge haben, indem es diese Zahl mit der Deckungssumme gemäß Artikel 6 der Einlagensicherungsrichtlinie multipliziert. Das Einlagensicherungssystem kann bei der Bestimmung des höchstmöglichen Betrags der gedeckten Einlagen einen zeitweilig höheren Saldo berücksichtigen.

24. Für die Zwecke der Berechnung der Beiträge zu dem Sicherungsfonds des Einlagensicherungssystems …

Für die Zwecke der Berechnung der Beiträge zu dem Sicherungsfonds des Einlagensicherungssystems sollte das Einlagensicherungssystem in anderen Fällen, in denen Unsicherheit hinsichtlich der Erstattungsfähigkeit und Deckung einer bestimmten einzelnen Einlage in der Praxis besteht, davon ausgehen, dass die Einlagen gedeckt sind. Das Einlagensicherungssystem kann für die Zwecke der Berechnung der Beiträge zu dem Sicherungsfonds des Einlagensicherungssystems zeitweilig höher Salden einbeziehen.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/