+31. Schließt die zuständige Behörde in Zusammenarbeit mit der benannten Behörde oder das …

31. Schließt die zuständige Behörde in Zusammenarbeit mit der benannten Behörde oder das …

Schließt die zuständige Behörde in Zusammenarbeit mit der benannten Behörde oder das Einlagensicherungssystem einen Kernrisikoindikator für einen spezifischen Typ von Mitgliedsinstitut aus, sollten sie den angemessensten Ersatzindikator für den ausgeschlossenen Indikator verwenden. Sie sollten sicherstellen, dass die Risiken, die das Institut für das Einlagensicherungssystem darstellt, in anderen verwendeten Indikatoren widergespiegelt werden. Sie sollten ebenfalls die Notwendigkeit gleicher Bedingungen für andere Mitgliedsinstitute berücksichtigen, für die der ausgeschlossene Indikator vorhanden ist.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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