+(i) Risikokategorien und Risikoindikatoren
---+29. Das Einlagensicherungssystem sollte die Gesamtrisikogewichtung (ARW) für ein einzelnes …
---+30. Innerhalb jeder Risikokategorie sollte das Einlagensicherungssystem die in Tabelle 1 …
---+31. Schließt die zuständige Behörde in Zusammenarbeit mit der benannten Behörde oder das …
---+32. Das Einlagensicherungssystem sollte entweder die Kapitaldeckungsquote oder die harte …

(i) Risikokategorien und Risikoindikatoren

Risikokategorien

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung
29. Das Einlagensicherungssystem sollte die Gesamtrisikogewichtung (ARW) für ein einzelnes …

Das Einlagensicherungssystem sollte die Gesamtrisikogewichtung (ARW) für ein einzelnes Mitgliedsinstitut auf der Grundlage einer Reihe von Risikoindikatoren aus jeder der folgenden fünf Risikokategorien berechnen:

  • a. Kapital: Die Indikatoren sollten das Niveau der Verlustausgleichsfähigkeit des Mitgliedsinstituts widerspiegeln.
  • b. Liquiditäts- und Finanzausstattung: Die Indikatoren sollten die Fähigkeit des Instituts messen, seine kurz- und langfristigen Verbindlichkeiten bei Fälligkeit ohne nachteilige Auswirkungen auf seine Finanzlage zu bedienen.
  • c. Qualität der Aktiva: Die Indikatoren sollten den Umfang messen, in dem ein Mitgliedsinstitut wahrscheinlich Kreditverluste erleiden wird.
  • d. Geschäftsmodell und Unternehmensführung: Die Indikatoren sollten das Risiko messen, das sich aus dem derzeitigen Geschäftsmodell und den strategischen Plänen des Mitgliedsinstituts, der Qualität der internen Governance und der internen Kontrollen des Mitgliedsinstituts ergibt.
  • e. Potenzielle Verluste für das Einlagensicherungssystem: Die Indikatoren sollten die auf seine Inanspruchnahme zurückgehenden potenziellen Verluste für das Einlagensicherungssystem widerspiegeln, die es wahrscheinlich nicht wiedererlangen wird.

Kernrisikoindikatoren

30. Innerhalb jeder Risikokategorie sollte das Einlagensicherungssystem die in Tabelle 1 …

Innerhalb jeder Risikokategorie sollte das Einlagensicherungssystem die in Tabelle 1 festgelegten Kernrisikoindikatoren in die Methode für die Berechnung aufnehmen. In Ausnahmefällen kann die zuständige Behörde in Zusammenarbeit mit der benannten Behörde, im Hinblick auf spezifische Typen von Instituten einen Kernindikator ausschließen oder dem Einlagensicherungssystem gestatten, diesen auszuschließen, wenn nachgewiesen wird, dass dieser Indikator aufgrund der rechtlichen Merkmale oder der Aufsichtsregelung dieser Institute nicht verfügbar ist.

31. Schließt die zuständige Behörde in Zusammenarbeit mit der benannten Behörde oder das …

Schließt die zuständige Behörde in Zusammenarbeit mit der benannten Behörde oder das Einlagensicherungssystem einen Kernrisikoindikator für einen spezifischen Typ von Mitgliedsinstitut aus, sollten sie den angemessensten Ersatzindikator für den ausgeschlossenen Indikator verwenden. Sie sollten sicherstellen, dass die Risiken, die das Institut für das Einlagensicherungssystem darstellt, in anderen verwendeten Indikatoren widergespiegelt werden. Sie sollten ebenfalls die Notwendigkeit gleicher Bedingungen für andere Mitgliedsinstitute berücksichtigen, für die der ausgeschlossene Indikator vorhanden ist.

32. Das Einlagensicherungssystem sollte entweder die Kapitaldeckungsquote oder die harte …

Das Einlagensicherungssystem sollte entweder die Kapitaldeckungsquote oder die harte Kernkapitalquote als Kernindikator verwenden.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/