+57. Das Einlagensicherungssystem 𝐼𝐼𝐢𝐢𝐼𝐼 𝑖𝑖𝑗𝑗 = ⎩ ⎧ βŽͺ ⎨ βŽͺ sollte 𝑍𝑍 0 𝑍𝑍 100 𝑗𝑗 fΓΌr 𝑗𝑗 βˆ’π΄π΄ βˆ’π‘”π‘” jeden …

57. Das Einlagensicherungssystem 𝐼𝐼𝐢𝐢𝐼𝐼 𝑖𝑖𝑗𝑗 = ⎩ ⎧ βŽͺ ⎨ βŽͺ sollte 𝑍𝑍 0 𝑍𝑍 100 𝑗𝑗 fΓΌr 𝑗𝑗 βˆ’π΄π΄ βˆ’π‘”π‘” jeden …

Das Einlagensicherungssystem 𝐼𝐼𝐢𝐢𝐼𝐼 𝑖𝑖𝑗𝑗 = ⎩ ⎧ βŽͺ ⎨ βŽͺ sollte 𝑍𝑍 0 𝑍𝑍 100 𝑗𝑗 fΓΌr 𝑗𝑗 βˆ’π΄π΄ βˆ’π‘”π‘” jeden 𝑖𝑖𝑗𝑗 𝑗𝑗 βˆ— 100, Risikoindikator 𝑀𝑀𝑝𝑝𝑍𝑍𝑍𝑍 𝑀𝑀𝑝𝑝𝑍𝑍𝑍𝑍 𝑀𝑀𝑝𝑝𝑍𝑍𝑍𝑍𝑔𝑔 𝐴𝐴 𝐴𝐴 𝑗𝑗 𝑖𝑖𝑗𝑗 𝑖𝑖𝑗𝑗 den ≀ > < 𝐴𝐴 𝑍𝑍 𝑔𝑔 oberen 𝑖𝑖𝑗𝑗 𝑗𝑗 𝑗𝑗 ≀ 𝑍𝑍 𝑗𝑗 Grenzwert β€ž β€œ und

den unteren Grenzwert β€ž β€œ kalibrieren, um eine ausreichende und aussagekrΓ€ftige 𝑍𝑍 𝑗𝑗 Differenzierung der Mitgliedsinstitute 𝑔𝑔 𝑗𝑗 β€² sicherzustellen. Das Einlagensicherungssystem sollte die Kalibrierung des oberen und unteren Grenzwerts in einer Art und Weise vermeiden, mit der alle Mitgliedsinstitute trotz wesentlicher Unterschiede in dem von einem bestimmten Risikoindikator gemessenen Bereich anhaltend entweder unter dem unteren Grenzwert oder ΓΌber dem oberen Grenzwert liegen sollten.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 ZugehΓΆrige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. ZugehΓΆrige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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