+70. Das Einlagensicherungssystem sollte die Schwellenwerte „ “ und „ “ so festlegen, dass kein …
|
70. Das Einlagensicherungssystem sollte die Schwellenwerte „ “ und „ “ so festlegen, dass kein …
Das Einlagensicherungssystem sollte die Schwellenwerte „ “ und „ “ so festlegen, dass kein Gesamtrisikoergebnis eines Mitgliedsinstituts zum Zeitpunkt der Kalibrierung mehr als „ “ oder γ 𝛿𝛿 weniger als „ “ beträgt. 𝛿𝛿 𝛾𝛾
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
|