+75. Bevor das Einlagensicherungssystem den zusätzlichen Faktor anwenden darf, sollte die zuständige …

75. Bevor das Einlagensicherungssystem den zusätzlichen Faktor anwenden darf, sollte die zuständige …

Bevor das Einlagensicherungssystem den zusätzlichen Faktor anwenden darf, sollte die zuständige Behörde in Zusammenarbeit mit der benannten Behörde im Rahmen der Genehmigung der Methode für die Berechnung prüfen, ob dessen Einführung dem Risiko eines notwendigen Eingriffs zur Abwendung des Ausfalls von Instituten über den Schutz gedeckter Einlagen hinaus entspricht.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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