+4.9. Datenerhebung
---+92. Das Einlagensicherungssystem sollte zumindest die Beschreibung der Methode für die Berechnung …
---+93. Das Einlagensicherungssystem sollte die Ergebnisse der Risikoklassifizierung und ihre …
---+94. Das Einlagensicherungssystem sollte die Informationen, die es für die Berechnung der Beiträge …

4.9. Datenerhebung

4.9. Datenerhebung

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung
92. Das Einlagensicherungssystem sollte zumindest die Beschreibung der Methode für die Berechnung …

Das Einlagensicherungssystem sollte zumindest die Beschreibung der Methode für die Berechnung und die Parameter für die Berechnungsformel, einschließlich der Risikoindikatoren, nicht jedoch unbedingt ihre jeweiligen Gewichtungen, der Öffentlichkeit zugänglich machen.

93. Das Einlagensicherungssystem sollte die Ergebnisse der Risikoklassifizierung und ihre …

Das Einlagensicherungssystem sollte die Ergebnisse der Risikoklassifizierung und ihre Komponenten für ein bestimmtes Mitgliedsinstitut nur dem betreffenden Institut, nicht aber der Öffentlichkeit bekannt geben.

94. Das Einlagensicherungssystem sollte die Informationen, die es für die Berechnung der Beiträge …

Das Einlagensicherungssystem sollte die Informationen, die es für die Berechnung der Beiträge verwendet und die andernfalls nicht öffentlich zugänglich sind, vertraulich behandeln.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/