+Gegenstand
---+5. Mit diesen Leitlinien werden die Leitlinien zur Verbesserung der Abwicklungsfähigkeit für …
---+6. Jegliche Bestimmungen der Leitlinien, die durch diese Leitlinien nicht geändert werden, bleiben …

Gegenstand

Gegenstand

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung
5. Mit diesen Leitlinien werden die Leitlinien zur Verbesserung der Abwicklungsfähigkeit für …

Mit diesen Leitlinien werden die Leitlinien zur Verbesserung der Abwicklungsfähigkeit für Insti-tute und Abwicklungsbehörden gemäß den Artikeln 15 und 16 der Richtlinie 2014/59/EU vom 13. Januar 2022 (EBA/GL/2022/01)2 (im Folgenden „Leitlinien“) geändert.


2 https://www.eba.europa.eu/regulation-and-policy/recovery-and-resolution/guidelines-institutions-and-resolution-authorities-improving-resolvability

6. Jegliche Bestimmungen der Leitlinien, die durch diese Leitlinien nicht geändert werden, bleiben …

Jegliche Bestimmungen der Leitlinien, die durch diese Leitlinien nicht geändert werden, bleiben in Kraft und gelten weiterhin.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/