+7. Für Institute, die keiner Gruppe angehören, die nach den Artikeln 111 und 112 der Richtlinie …

7. Für Institute, die keiner Gruppe angehören, die nach den Artikeln 111 und 112 der Richtlinie …

Für Institute, die keiner Gruppe angehören, die nach den Artikeln 111 und 112 der Richtlinie 2013/36/EU auf konsolidierter Basis beaufsichtigt wird, sind diese Leitlinien auf Einzelbasis anwendbar.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/