+8. Für Institute, die einer Gruppe angehören, die nach den Artikeln 111 und 112 der Richtlinie …
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8. Für Institute, die einer Gruppe angehören, die nach den Artikeln 111 und 112 der Richtlinie …
Für Institute, die einer Gruppe angehören, die nach den Artikeln 111 und 112 der Richtlinie 2013/36/EU4 auf konsolidierter Basis beaufsichtigt wird, sind diese Leitlinien auf der Ebene des Unionsmutterunternehmens und auf der Ebene seiner Tochterunternehmen anwendbar.
4 Richtlinie 2013/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen, zur Änderung der Richtlinie 2002/87/EG und zur Aufhebung der Richtlinien 2006/48/EG und 2006/49/EG (ABl. L 176 vom 27.6.2013, S. 338).
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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