+8. Für Institute, die einer Gruppe angehören, die nach den Artikeln 111 und 112 der Richtlinie …

8. Für Institute, die einer Gruppe angehören, die nach den Artikeln 111 und 112 der Richtlinie …

Für Institute, die einer Gruppe angehören, die nach den Artikeln 111 und 112 der Richtlinie 2013/36/EU4 auf konsolidierter Basis beaufsichtigt wird, sind diese Leitlinien auf der Ebene des Unionsmutterunternehmens und auf der Ebene seiner Tochterunternehmen anwendbar.


4 Richtlinie 2013/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen, zur Änderung der Richtlinie 2002/87/EG und zur Aufhebung der Richtlinien 2006/48/EG und 2006/49/EG (ABl. L 176 vom 27.6.2013, S. 338).

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/