+15. Nach der Festlegung der vorherigen Komponenten sollten die Institute die …

15. Nach der Festlegung der vorherigen Komponenten sollten die Institute die …

Nach der Festlegung der vorherigen Komponenten sollten die Institute die Gesamtsanierungskapazität als eine Bandbreite der „szenariospezifischen Sanierungskapazitäten“ für alle im Sanierungsplan betrachteten relevanten Szenarien erheblicher makroökonomischer und finanzieller Belastung bestimmen, wobei die „szenariospezifische Sanierungskapazität“ definiert ist als die Summe der quantitativen Auswirkungen jeder Sanierungsoption, die in jedem spezifischen Szenario verfügbar und angemessen wäre und die in Bezug auf die in Absatz 26 aufgeführten relevanten Indikatoren des Sanierungsplans des Instituts in Bezug auf Kapital (einschließlich Verschuldungsgrad) und Liquidität (im Folgenden „relevante Sanierungsplanindikatoren“) quantifiziert wird.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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