+35. Die zuständigen Behörden sollten die Glaubhaftigkeit und Realisierbarkeit, einschließlich des …
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35. Die zuständigen Behörden sollten die Glaubhaftigkeit und Realisierbarkeit, einschließlich des …
Die zuständigen Behörden sollten die Glaubhaftigkeit und Realisierbarkeit, einschließlich des Zeitrahmens, der Auswirkungen und etwaiger einschränkender Faktoren der von den Instituten gewählten Sanierungsoptionen bewerten und vor dem Hintergrund der erheblichen makroökonomischen und finanziellen Belastung hinterfragen, inwieweit die Institute in der Lage wären, ihre Rentabilität und Finanzlage wiederherzustellen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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