+6. In diesen Leitlinien werden für die Zwecke des harmonisierten Vergleichs des …
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6. In diesen Leitlinien werden für die Zwecke des harmonisierten Vergleichs des …
In diesen Leitlinien werden für die Zwecke des harmonisierten Vergleichs des geschlechtsspezifischen Lohngefälles auf Ebene des Leitungsorgans auch die Informationen festgelegt, die die Institute und Wertpapierfirmen, sofern es sich nicht um kleine und nicht verflochtene Wertpapierfirmen handelt, den zuständigen Behörden gemäß Artikel 75 Absatz 1 der Richtlinie 2013/36/EU und Artikel 34 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2019/2034 sowie die zuständigen Behörden der EBA übermitteln müssen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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