+Gegenstand
---+5. In diesen Leitlinien wird für die Zwecke des harmonisierten Vergleichs der Maßnahmen zur …
---+6. In diesen Leitlinien werden für die Zwecke des harmonisierten Vergleichs des …
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Gegenstand
Gegenstand
1. Übersicht
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Regulierung |
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5. In diesen Leitlinien wird für die Zwecke des harmonisierten Vergleichs der Maßnahmen zur …
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In diesen Leitlinien wird für die Zwecke des harmonisierten Vergleichs der Maßnahmen zur Förderung der Diversität gemäß Artikel 91 Absatz 11 der Richtlinie 2013/36/EU und Artikel 26 der Richtlinie (EU) 2019/2034 festgelegt, welche Informationen Institute und Wertpapierfirmen – sofern es sich nicht um kleine und nicht verflochtene Wertpapierfirmen handelt – den zuständigen Behörden sowie die zuständigen Behörden der EBA für den Vergleich der Maßnahmen zur Förderung der Diversität übermitteln müssen, einschließlich der gemäß Artikel 435 Absatz 2 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 und Artikel 48 der Verordnung (EU) 2019/2033 offengelegten Informationen.
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6. In diesen Leitlinien werden für die Zwecke des harmonisierten Vergleichs des …
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In diesen Leitlinien werden für die Zwecke des harmonisierten Vergleichs des geschlechtsspezifischen Lohngefälles auf Ebene des Leitungsorgans auch die Informationen festgelegt, die die Institute und Wertpapierfirmen, sofern es sich nicht um kleine und nicht verflochtene Wertpapierfirmen handelt, den zuständigen Behörden gemäß Artikel 75 Absatz 1 der Richtlinie 2013/36/EU und Artikel 34 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2019/2034 sowie die zuständigen Behörden der EBA übermitteln müssen.
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1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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