+7. Die Leitlinien gelten für alle Kreditdienstleister, die für die Ansprüche eines Kreditgebers aus …
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7. Die Leitlinien gelten für alle Kreditdienstleister, die für die Ansprüche eines Kreditgebers aus …
Die Leitlinien gelten für alle Kreditdienstleister, die für die Ansprüche eines Kreditgebers aus einem notleidenden Kreditvertrag, der von einem in der Union niedergelassenen Kreditinstitut gewährt wurde, oder aus dem notleidenden Kreditvertrag selbst tätig werden. Die Leitlinien gelten hingegen nicht für die in Artikel 2 Absatz 5 Buchstabe a der Richtlinie (EU) 2021/2167 aufgeführten Unternehmen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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