+20. Die Kreditdienstleister sollten die Ergebnisse ihrer Bewertung und insbesondere die ermittelten …

20. Die Kreditdienstleister sollten die Ergebnisse ihrer Bewertung und insbesondere die ermittelten …

Die Kreditdienstleister sollten die Ergebnisse ihrer Bewertung und insbesondere die ermittelten Schwachstellen bezüglich des erforderlichen und tatsächlichen kollektiven Wissens und der entsprechenden Erfahrung der Mitglieder des Leitungs- oder Verwaltungsorgans sowie die zur Behebung dieser Mängel zu ergreifenden Maßnahmen dokumentieren, einschließlich einer durchzuführenden Einweisung oder Schulung.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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