+20. Die Kreditdienstleister sollten die Ergebnisse ihrer Bewertung und insbesondere die ermittelten …
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20. Die Kreditdienstleister sollten die Ergebnisse ihrer Bewertung und insbesondere die ermittelten …
Die Kreditdienstleister sollten die Ergebnisse ihrer Bewertung und insbesondere die ermittelten Schwachstellen bezüglich des erforderlichen und tatsächlichen kollektiven Wissens und der entsprechenden Erfahrung der Mitglieder des Leitungs- oder Verwaltungsorgans sowie die zur Behebung dieser Mängel zu ergreifenden Maßnahmen dokumentieren, einschließlich einer durchzuführenden Einweisung oder Schulung.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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