+22. Unbeschadet des nationalen Rechts sollten Kreditdienstleister die zuständige Behörde über die …
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22. Unbeschadet des nationalen Rechts sollten Kreditdienstleister die zuständige Behörde über die …
Unbeschadet des nationalen Rechts sollten Kreditdienstleister die zuständige Behörde über die beabsichtigte Bestellung von Mitgliedern informieren oder diese unverzüglich nach der Bestellung unterrichten, um eine angemessene laufende Aufsicht zu gewährleisten.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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