+26. Die Mitglieder des Leitungs- oder Verwaltungsorgans sollten ein klares Verständnis der …

26. Die Mitglieder des Leitungs- oder Verwaltungsorgans sollten ein klares Verständnis der …

Die Mitglieder des Leitungs- oder Verwaltungsorgans sollten ein klares Verständnis der Governance-Regelungen des Kreditdienstleisters, ihrer jeweiligen Rolle und Verantwortlichkeiten sowie gegebenenfalls der Gruppenstruktur und der sich daraus ergebenden möglichen Interessenkonflikte haben.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/