+29. Das Niveau und das Profil der Ausbildung des Mitglieds sollten berücksichtigt werden, ebenso ob …
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29. Das Niveau und das Profil der Ausbildung des Mitglieds sollten berücksichtigt werden, ebenso ob …
Das Niveau und das Profil der Ausbildung des Mitglieds sollten berücksichtigt werden, ebenso ob es sich auf Bank- und Finanzdienstleistungen oder sonstige relevante Bereiche bezieht. Insbesondere kann eine Ausbildung in den Bereichen Bank- und Finanzwesen, Wirtschaftswissenschaften, Recht, Rechnungslegung, Wirtschaftsprüfung, Verwaltung, Finanzaufsicht, Informationstechnologie und quantitative Verfahren im Allgemeinen als relevant für den Sektor Finanzdienstleistungen betrachtet werden.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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