+32. Bei der Bewertung angemessenen Wissens und angemessener Erfahrung eines Mitglieds sollten auch …

32. Bei der Bewertung angemessenen Wissens und angemessener Erfahrung eines Mitglieds sollten auch …

Bei der Bewertung angemessenen Wissens und angemessener Erfahrung eines Mitglieds sollten auch die Wissensgebiete berücksichtigt werden, in denen ein allgemeines Verständnis für die Zwecke der täglichen Geschäftsführung des Kreditdienstleisters erforderlich ist, einschließlich:

  • a. Bewertung der Wirksamkeit der Unternehmensführung, der Überwachung und der internen Kontrollen eines Kreditdienstleisters;
  • b. Bank- und Finanzdienstleistungen;
  • c. Vertragsrecht;
  • d. Rechnungslegung und Rechnungsprüfung;
  • e. die Auslegung von Finanzinformationen, die Ermittlung von wichtigen Sachverhalten auf der Grundlage dieser Informationen und entsprechende Kontrollen und Maßnahmen sowie
  • f. betriebswirtschaftliches Wissen.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/