+33. Bei der Bewertung der praktischen und beruflichen Erfahrung aus früheren Positionen sollte …

33. Bei der Bewertung der praktischen und beruflichen Erfahrung aus früheren Positionen sollte …

Bei der Bewertung der praktischen und beruflichen Erfahrung aus früheren Positionen sollte insbesondere Folgendes berücksichtigt werden:

  • a. die Art der wahrgenommenen Position und ihre hierarchische Einstufung;
  • b. die Tätigkeitsdauer;
  • c. die Art und Komplexität des Unternehmensgeschäfts, das im Rahmen der Position wahrgenommen wurde, einschließlich seiner Organisationsstruktur;
  • d. der Umfang der Zuständigkeiten, Entscheidungsbefugnisse und Verantwortlichkeiten des Mitglieds;
  • e. das durch die Position erworbene einschlägige Fachwissen;
  • f. die Zahl der unterstellten Mitarbeiter und
  • g. zusätzliches Wissen aus akademischen Tätigkeiten.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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