+33. Bei der Bewertung der praktischen und beruflichen Erfahrung aus früheren Positionen sollte …
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33. Bei der Bewertung der praktischen und beruflichen Erfahrung aus früheren Positionen sollte …
Bei der Bewertung der praktischen und beruflichen Erfahrung aus früheren Positionen sollte insbesondere Folgendes berücksichtigt werden: - a. die Art der wahrgenommenen Position und ihre hierarchische Einstufung;
- b. die Tätigkeitsdauer;
- c. die Art und Komplexität des Unternehmensgeschäfts, das im Rahmen der Position wahrgenommen wurde, einschließlich seiner Organisationsstruktur;
- d. der Umfang der Zuständigkeiten, Entscheidungsbefugnisse und Verantwortlichkeiten des Mitglieds;
- e. das durch die Position erworbene einschlägige Fachwissen;
- f. die Zahl der unterstellten Mitarbeiter und
- g. zusätzliches Wissen aus akademischen Tätigkeiten.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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