+43. Bei der Bewertung des Wissens und der Erfahrung eines Mitglieds sollten die Kreditdienstleister …
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43. Bei der Bewertung des Wissens und der Erfahrung eines Mitglieds sollten die Kreditdienstleister …
Bei der Bewertung des Wissens und der Erfahrung eines Mitglieds sollten die Kreditdienstleister innerhalb desselben Zeitraums auch die kollektive Eignung des Leitungs- oder Verwaltungsorgans bewerten. Insbesondere sollten das Wissen und die Erfahrung bewertet werden, die die betreffende Person in das Organ einbringt, oder – im Falle eines Mitglieds, das aus dem Leitungs- oder Verwaltungsorgan ausscheidet – das Wissen und die Erfahrung, die infolge der Änderung in der Zusammensetzung des Organs fehlen könnten.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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