+43. Bei der Bewertung des Wissens und der Erfahrung eines Mitglieds sollten die Kreditdienstleister …

43. Bei der Bewertung des Wissens und der Erfahrung eines Mitglieds sollten die Kreditdienstleister …

Bei der Bewertung des Wissens und der Erfahrung eines Mitglieds sollten die Kreditdienstleister innerhalb desselben Zeitraums auch die kollektive Eignung des Leitungs- oder Verwaltungsorgans bewerten. Insbesondere sollten das Wissen und die Erfahrung bewertet werden, die die betreffende Person in das Organ einbringt, oder – im Falle eines Mitglieds, das aus dem Leitungs- oder Verwaltungsorgan ausscheidet – das Wissen und die Erfahrung, die infolge der Änderung in der Zusammensetzung des Organs fehlen könnten.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/