+6 Bewertung des angemessenen Wissens und der angemessenen Erfahrung des Leitungs- oder Verwaltungsorgans auf kollektiver Ebene
---+41. Bei der Bewertung des angemessenen Wissens und der angemessenen Erfahrung auf kollektiver Ebene …
---+42. Die Kreditdienstleister sollten eine Bewertung nach ihrer eigenen geeigneten Methodik im …
---+43. Bei der Bewertung des Wissens und der Erfahrung eines Mitglieds sollten die Kreditdienstleister …

6 Bewertung des angemessenen Wissens und der angemessenen Erfahrung des Leitungs- oder Verwaltungsorgans auf kollektiver Ebene

6 Bewertung des angemessenen Wissens und der angemessenen Erfahrung des Leitungs- oder Verwaltungsorgans auf kollektiver Ebene

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung
41. Bei der Bewertung des angemessenen Wissens und der angemessenen Erfahrung auf kollektiver Ebene …

Bei der Bewertung des angemessenen Wissens und der angemessenen Erfahrung auf kollektiver Ebene sollten die Kreditdienstleister gegebenenfalls die Zusammensetzung des Leitungsorgans in seinen Leitungs- und Aufsichtsfunktionen getrennt bewerten.

42. Die Kreditdienstleister sollten eine Bewertung nach ihrer eigenen geeigneten Methodik im …

Die Kreditdienstleister sollten eine Bewertung nach ihrer eigenen geeigneten Methodik im Einklang mit den in diesen Leitlinien festgelegten Kriterien durchführen und die Ergebnisse dokumentieren.

43. Bei der Bewertung des Wissens und der Erfahrung eines Mitglieds sollten die Kreditdienstleister …

Bei der Bewertung des Wissens und der Erfahrung eines Mitglieds sollten die Kreditdienstleister innerhalb desselben Zeitraums auch die kollektive Eignung des Leitungs- oder Verwaltungsorgans bewerten. Insbesondere sollten das Wissen und die Erfahrung bewertet werden, die die betreffende Person in das Organ einbringt, oder – im Falle eines Mitglieds, das aus dem Leitungs- oder Verwaltungsorgan ausscheidet – das Wissen und die Erfahrung, die infolge der Änderung in der Zusammensetzung des Organs fehlen könnten.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/