+44. Wenn die Bewertung oder erneute Bewertung eines Kreditdienstleisters ergibt, dass das Leitungs- …
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44. Wenn die Bewertung oder erneute Bewertung eines Kreditdienstleisters ergibt, dass das Leitungs- …
Wenn die Bewertung oder erneute Bewertung eines Kreditdienstleisters ergibt, dass das Leitungs- oder Verwaltungsorgan als Ganzes kollektiv nicht über das angemessene Wissen und die angemessene Erfahrung verfügt, sollte der Kreditdienstleister zeitnah geeignete Abhilfemaßnahmen ergreifen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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