+7 Abhilfemaßnahmen der Kreditdienstleister
---+44. Wenn die Bewertung oder erneute Bewertung eines Kreditdienstleisters ergibt, dass das Leitungs- …
---+45. Geeignete Abhilfemaßnahmen können unter anderem die Anpassung der Zuständigkeiten zwischen den …
---+46. Werden bei der Bewertung oder erneuten Bewertung eines Kreditdienstleisters leicht zu behebende …
---+47. Beabsichtigt ein Kreditdienstleister, die Zulassung zur Aufnahme seiner Tätigkeit zu …
---+48. Die zuständigen Behörden sollten auf jeden Fall unverzüglich über wesentliche Mängel informiert …
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7 Abhilfemaßnahmen der Kreditdienstleister
7 Abhilfemaßnahmen der Kreditdienstleister
1. Übersicht
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Regulierung |
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44. Wenn die Bewertung oder erneute Bewertung eines Kreditdienstleisters ergibt, dass das Leitungs- …
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Wenn die Bewertung oder erneute Bewertung eines Kreditdienstleisters ergibt, dass das Leitungs- oder Verwaltungsorgan als Ganzes kollektiv nicht über das angemessene Wissen und die angemessene Erfahrung verfügt, sollte der Kreditdienstleister zeitnah geeignete Abhilfemaßnahmen ergreifen.
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45. Geeignete Abhilfemaßnahmen können unter anderem die Anpassung der Zuständigkeiten zwischen den …
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Geeignete Abhilfemaßnahmen können unter anderem die Anpassung der Zuständigkeiten zwischen den Mitgliedern, den Austausch einzelner Mitglieder, die Bestellung zusätzlicher Mitglieder, die Schulung einzelner Mitglieder oder des Leitungsorgans insgesamt umfassen, um sicherzustellen, dass das Leitungs- oder Verwaltungsorgan kollektiv über angemessenes Wissen und angemessene Erfahrung verfügt.
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46. Werden bei der Bewertung oder erneuten Bewertung eines Kreditdienstleisters leicht zu behebende …
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Werden bei der Bewertung oder erneuten Bewertung eines Kreditdienstleisters leicht zu behebende Mängel in Bezug auf das angemessene Wissen und die angemessene Erfahrung des Leitungs- oder Verwaltungsorgans festgestellt, sollte der Kreditdienstleister geeignete Abhilfemaßnahmen ergreifen, um diese Mängel zeitnah zu beheben, gegebenenfalls auch durch entsprechende Schulungen (aller oder) einzelner Mitglieder.
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47. Beabsichtigt ein Kreditdienstleister, die Zulassung zur Aufnahme seiner Tätigkeit zu …
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Beabsichtigt ein Kreditdienstleister, die Zulassung zur Aufnahme seiner Tätigkeit zu beantragen, so sollten diese Maßnahmen umgesetzt werden, bevor die Zulassung beantragt wird.
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48. Die zuständigen Behörden sollten auf jeden Fall unverzüglich über wesentliche Mängel informiert …
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Die zuständigen Behörden sollten auf jeden Fall unverzüglich über wesentliche Mängel informiert werden, die bezüglich der Mitglieder des Leitungsorgans und der kollektiven Zusammensetzung des Leitungsorgans festgestellt wurden. Die Informationen sollten die ergriffenen oder geplanten Maßnahmen zur Behebung dieser Mängel und die zeitlichen Vorgaben für ihre Umsetzung beinhalten.
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1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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