+45. Geeignete Abhilfemaßnahmen können unter anderem die Anpassung der Zuständigkeiten zwischen den …

45. Geeignete Abhilfemaßnahmen können unter anderem die Anpassung der Zuständigkeiten zwischen den …

Geeignete Abhilfemaßnahmen können unter anderem die Anpassung der Zuständigkeiten zwischen den Mitgliedern, den Austausch einzelner Mitglieder, die Bestellung zusätzlicher Mitglieder, die Schulung einzelner Mitglieder oder des Leitungsorgans insgesamt umfassen, um sicherzustellen, dass das Leitungs- oder Verwaltungsorgan kollektiv über angemessenes Wissen und angemessene Erfahrung verfügt.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/