+45. Geeignete Abhilfemaßnahmen können unter anderem die Anpassung der Zuständigkeiten zwischen den …
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45. Geeignete Abhilfemaßnahmen können unter anderem die Anpassung der Zuständigkeiten zwischen den …
Geeignete Abhilfemaßnahmen können unter anderem die Anpassung der Zuständigkeiten zwischen den Mitgliedern, den Austausch einzelner Mitglieder, die Bestellung zusätzlicher Mitglieder, die Schulung einzelner Mitglieder oder des Leitungsorgans insgesamt umfassen, um sicherzustellen, dass das Leitungs- oder Verwaltungsorgan kollektiv über angemessenes Wissen und angemessene Erfahrung verfügt.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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