+56. Die zuständigen Behörden sollten sicherstellen, dass ihre Aufsichtsverfahren sie in die Lage …
|
56. Die zuständigen Behörden sollten sicherstellen, dass ihre Aufsichtsverfahren sie in die Lage …
Die zuständigen Behörden sollten sicherstellen, dass ihre Aufsichtsverfahren sie in die Lage versetzen, Fälle zu verfolgen, in denen die Anforderung, dass das Leitungs- oder Verwaltungsorgan als Ganzes über angemessenes Wissen und angemessene Erfahrung verfügen muss, nicht erfüllt ist.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
|