+56. Die zuständigen Behörden sollten sicherstellen, dass ihre Aufsichtsverfahren sie in die Lage …

56. Die zuständigen Behörden sollten sicherstellen, dass ihre Aufsichtsverfahren sie in die Lage …

Die zuständigen Behörden sollten sicherstellen, dass ihre Aufsichtsverfahren sie in die Lage versetzen, Fälle zu verfolgen, in denen die Anforderung, dass das Leitungs- oder Verwaltungsorgan als Ganzes über angemessenes Wissen und angemessene Erfahrung verfügen muss, nicht erfüllt ist.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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