+13. Es steht den zuständigen Behördenfrei, die Abschnitte 4.3 und 4.4 anzuwenden, um zu beurteilen …

13. Es steht den zuständigen Behördenfrei, die Abschnitte 4.3 und 4.4 anzuwenden, um zu beurteilen …

Es steht den zuständigen Behördenfrei, die Abschnitte 4.3 und 4.4 anzuwenden, um zu beurteilen, ob einer Wertpapierfirmengruppe, die die unter Buchstabe a des vorstehenden Absatzes genannte Bedingung erfüllt, eine Erlaubnis für einen Gruppenkapitaltest erteilt werden sollte, wenn diese Gruppe eine oder mehrere der in den Buchstaben b bis g des vorstehenden Absatzes genannten Bedingungen nicht erfüllt.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/