+13. Es steht den zuständigen Behördenfrei, die Abschnitte 4.3 und 4.4 anzuwenden, um zu beurteilen …
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13. Es steht den zuständigen Behördenfrei, die Abschnitte 4.3 und 4.4 anzuwenden, um zu beurteilen …
Es steht den zuständigen Behördenfrei, die Abschnitte 4.3 und 4.4 anzuwenden, um zu beurteilen, ob einer Wertpapierfirmengruppe, die die unter Buchstabe a des vorstehenden Absatzes genannte Bedingung erfüllt, eine Erlaubnis für einen Gruppenkapitaltest erteilt werden sollte, wenn diese Gruppe eine oder mehrere der in den Buchstaben b bis g des vorstehenden Absatzes genannten Bedingungen nicht erfüllt.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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