+26. Um zu beurteilen, ob die Wertpapierfirmengruppe ihre gemäß Artikel 8 Absatz 1 der Verordnung …
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26. Um zu beurteilen, ob die Wertpapierfirmengruppe ihre gemäß Artikel 8 Absatz 1 der Verordnung …
Um zu beurteilen, ob die Wertpapierfirmengruppe ihre gemäß Artikel 8 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2019/2033 erteilte Erlaubnis für einen Gruppenkapitaltest oder ihre gemäß Artikel 8 Absatz 4 dieser Verordnung erteilte Erlaubnis für das Halten eines niedrigeren Betrags beibehalten kann, sollten die zuständigen Behörden jegliche wesentlichen Änderungen in den von der Unions-Mutterwertpapierfirma, der Unions-Mutterinvestmentholdinggesellschaft oder einer gemischten Unions-Mutterfinanzholdinggesellschaft oder einem anderen relevanten Mutterunternehmen vorgelegten Informationen bewerten, die nach Erteilung einer solchen Erlaubnis eingetreten sind, insbesondere wenn sich eine solche Änderung auf die Einhaltung der Bedingungen und Spezifikationen auswirken könnte, auf deren Grundlage die Erlaubnis erteilt wurde.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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