+4.7 Erteilung, Änderung und Entzug der Erlaubnis
---+26. Um zu beurteilen, ob die Wertpapierfirmengruppe ihre gemäß Artikel 8 Absatz 1 der Verordnung …
---+27. Um zu bewerten, ob die Wertpapierfirmengruppe ihre gemäß Artikel 8 Absatz 1 der Verordnung (EU) …
---+28. Kommt eine zuständige Behörde zu dem Schluss, dass die Bedingungen, unter denen eine Erlaubnis …
---+29. Wenn der Unions-Mutterwertpapierfirma, der Unions-Mutterinvestmentholdinggesellschaft oder der …

4.7 Erteilung, Änderung und Entzug der Erlaubnis

4.7 Erteilung, Änderung und Entzug der Erlaubnis

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung
26. Um zu beurteilen, ob die Wertpapierfirmengruppe ihre gemäß Artikel 8 Absatz 1 der Verordnung …

Um zu beurteilen, ob die Wertpapierfirmengruppe ihre gemäß Artikel 8 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2019/2033 erteilte Erlaubnis für einen Gruppenkapitaltest oder ihre gemäß Artikel 8 Absatz 4 dieser Verordnung erteilte Erlaubnis für das Halten eines niedrigeren Betrags beibehalten kann, sollten die zuständigen Behörden jegliche wesentlichen Änderungen in den von der Unions-Mutterwertpapierfirma, der Unions-Mutterinvestmentholdinggesellschaft oder einer gemischten Unions-Mutterfinanzholdinggesellschaft oder einem anderen relevanten Mutterunternehmen vorgelegten Informationen bewerten, die nach Erteilung einer solchen Erlaubnis eingetreten sind, insbesondere wenn sich eine solche Änderung auf die Einhaltung der Bedingungen und Spezifikationen auswirken könnte, auf deren Grundlage die Erlaubnis erteilt wurde.

27. Um zu bewerten, ob die Wertpapierfirmengruppe ihre gemäß Artikel 8 Absatz 1 der Verordnung (EU) …

Um zu bewerten, ob die Wertpapierfirmengruppe ihre gemäß Artikel 8 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2019/2033 erteilte Erlaubnis für einen Gruppenkapitaltest oder ihre gemäß Artikel 8 Absatz 4 dieser Verordnung erteilte Erlaubnis für das Halten eines niedrigeren Betrags beibehalten kann, sollten sich die zuständigen Behörden bemühen, von der Unions-Mutterwertpapierfirma, der Unions-Mutterinvestmentholdinggesellschaft, der gemischten Unions-Mutterfinanzholdinggesellschaft oder einem anderen relevanten Mutterunternehmen alle Informationen einzuholen, die für die Zwecke der Überwachung der Aufrechterhaltung der Bedingungen, unter denen Erlaubnisse erteilt wurden, durch diese Behörden relevant sind.

28. Kommt eine zuständige Behörde zu dem Schluss, dass die Bedingungen, unter denen eine Erlaubnis …

Kommt eine zuständige Behörde zu dem Schluss, dass die Bedingungen, unter denen eine Erlaubnis für einen Gruppenkapitaltest oder eine Erlaubnis für das Halten eines niedrigeren Betrags erteilt wurde, nicht mehr erfüllt sind, sollte sie unverzüglich und nach Anhörung der Unions-Mutterwertpapierfirma, der Unions-Mutterfinanzholdinggesellschaft oder der gemischten Unions-Mutterfinanzholdinggesellschaft erwägen, ob diese Erlaubnis entzogen werden sollte. Wird die Erlaubnis für den Gruppenkapitaltest entzogen, sollten jede damit verbundene Erlaubnis für das Halten eines niedrigeren Betrags ebenfalls entzogen werden, und die Gruppe sollte der konsolidierten Aufsicht gemäß Artikel 7 der Verordnung (EU) 2019/2033 unterliegen.

29. Wenn der Unions-Mutterwertpapierfirma, der Unions-Mutterinvestmentholdinggesellschaft oder der …

Wenn der Unions-Mutterwertpapierfirma, der Unions-Mutterinvestmentholdinggesellschaft oder der gemischten Unions-Mutterfinanzholdinggesellschaft eine Erlaubnis für einen Gruppenkapitaltest und eine Erlaubnis für das Halten eines wesentlich niedrigeren Betrags erteilt wurde, sollte der Entzug der letztgenannten Erlaubnis nicht automatisch zum Entzug der erstgenannten Erlaubnis führen, während der Entzug der erstgenannten Erlaubnis stets zum Entzug der letztgenannten Erlaubnis führen sollte.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/