+Begriffsbestimmungen
---+11. Soweit nicht anders festgelegt, haben die in den Basisrechtsakten zur Festlegung der …

Begriffsbestimmungen

Begriffsbestimmungen

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung
11. Soweit nicht anders festgelegt, haben die in den Basisrechtsakten zur Festlegung der …

Soweit nicht anders festgelegt, haben die in den Basisrechtsakten zur Festlegung der Berichtspflichten verwendeten und definierten Begriffe in den vorliegenden Leitlinien dieselbe Bedeutung. Für die Zwecke dieser Leitlinien gelten darüber hinaus die folgenden Begriffsbestimmungen:

EBA-Melderegelungenbezeichnet die von der EBA entwickelten aufsichts- und abwicklungsrechtlichen Melderegelungen (technische Standards, Leitlinien) im Einklang mit den EU-Rechtsvorschriften. sind die Daten mit den jüngsten Stichtagen, die von den
Aktuelle DatenFinanzinstituten an die zuständigen Behörden oder Abwicklungsbehörden übermittelt wurden. alle Daten, die Finanzinstitute den zuständigen Behörden oder Abwicklungsbehörden für die dem Stichtag der
Historische Datenaktuellen Daten vorausgehenden Stichtage übermittelt haben.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/