+11. Soweit nicht anders festgelegt, haben die in den Basisrechtsakten zur Festlegung der …
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11. Soweit nicht anders festgelegt, haben die in den Basisrechtsakten zur Festlegung der …
Soweit nicht anders festgelegt, haben die in den Basisrechtsakten zur Festlegung der Berichtspflichten verwendeten und definierten Begriffe in den vorliegenden Leitlinien dieselbe Bedeutung. Für die Zwecke dieser Leitlinien gelten darüber hinaus die folgenden Begriffsbestimmungen: | EBA-Melderegelungen | bezeichnet die von der EBA entwickelten aufsichts- und abwicklungsrechtlichen Melderegelungen (technische Standards, Leitlinien) im Einklang mit den EU-Rechtsvorschriften. sind die Daten mit den jüngsten Stichtagen, die von den | | Aktuelle Daten | Finanzinstituten an die zuständigen Behörden oder Abwicklungsbehörden übermittelt wurden. alle Daten, die Finanzinstitute den zuständigen Behörden oder Abwicklungsbehörden für die dem Stichtag der | | Historische Daten | aktuellen Daten vorausgehenden Stichtage übermittelt haben. |
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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