+20. Die Verpflichtung der Finanzinstitute, die aktuellen und historischen Daten für einen …
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20. Die Verpflichtung der Finanzinstitute, die aktuellen und historischen Daten für einen …
Die Verpflichtung der Finanzinstitute, die aktuellen und historischen Daten für einen bestimmten Stichtag zu korrigieren, wird durch den Zeitablauf nicht aufgehoben, und die Finanzinstitute sollten unverzüglich Maßnahmen im Einklang mit diesen Leitlinien ergreifen. Reichen Finanzinstitute weiterhin Daten für spätere Stichtage erneut ein, sollten sie die dann historischen Daten dennoch aktualisieren, sobald eine Verpflichtung zur erneuten Übermittlung gemäß diesen Leitlinien festgestellt wurde.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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