+20. Die Verpflichtung der Finanzinstitute, die aktuellen und historischen Daten für einen …

20. Die Verpflichtung der Finanzinstitute, die aktuellen und historischen Daten für einen …

Die Verpflichtung der Finanzinstitute, die aktuellen und historischen Daten für einen bestimmten Stichtag zu korrigieren, wird durch den Zeitablauf nicht aufgehoben, und die Finanzinstitute sollten unverzüglich Maßnahmen im Einklang mit diesen Leitlinien ergreifen. Reichen Finanzinstitute weiterhin Daten für spätere Stichtage erneut ein, sollten sie die dann historischen Daten dennoch aktualisieren, sobald eine Verpflichtung zur erneuten Übermittlung gemäß diesen Leitlinien festgestellt wurde.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/