+22. Je nachdem, wie die Finanzinstitute die Wesentlichkeit der Berichtigungen selbst einschätzen …

22. Je nachdem, wie die Finanzinstitute die Wesentlichkeit der Berichtigungen selbst einschätzen …

Je nachdem, wie die Finanzinstitute die Wesentlichkeit der Berichtigungen selbst einschätzen, und sofern die zuständigen Behörden oder die Abwicklungsbehörden dies nicht ausdrücklich verlangen, können die Finanzinstitute die erneut vorgelegten historischen Daten durch entsprechende Erläuterungen zu den Berichtigungen und den Gründen dafür ergänzen oder historische Daten für mehr Stichtage als die in Nummer 16 festgelegten Anforderungen erneut vorlegen.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/