+22. Je nachdem, wie die Finanzinstitute die Wesentlichkeit der Berichtigungen selbst einschätzen …
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22. Je nachdem, wie die Finanzinstitute die Wesentlichkeit der Berichtigungen selbst einschätzen …
Je nachdem, wie die Finanzinstitute die Wesentlichkeit der Berichtigungen selbst einschätzen, und sofern die zuständigen Behörden oder die Abwicklungsbehörden dies nicht ausdrücklich verlangen, können die Finanzinstitute die erneut vorgelegten historischen Daten durch entsprechende Erläuterungen zu den Berichtigungen und den Gründen dafür ergänzen oder historische Daten für mehr Stichtage als die in Nummer 16 festgelegten Anforderungen erneut vorlegen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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