+28. Die zuständigen Behörden, die Abwicklungsbehörden oder die EBA können auch die erneute Vorlage …
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28. Die zuständigen Behörden, die Abwicklungsbehörden oder die EBA können auch die erneute Vorlage …
Die zuständigen Behörden, die Abwicklungsbehörden oder die EBA können auch die erneute Vorlage historischer Daten für zusätzliche Stichtage im Vergleich zu den in den Leitlinien festgelegten Anforderungen verlangen, wenn dies für die Erfüllung ihrer gesetzlichen oder aufsichtlichen Aufgaben erforderlich ist. Verlangen die zuständigen Behörden und die Abwicklungsbehörden die erneute Übermittlung zusätzlicher Stichtage im Vergleich zu den Anforderungen dieser Leitlinien, sollten sie sicherstellen, dass diese Anträge in Bezug auf die Wesentlichkeit der Fehler in den zuvor gemeldeten Daten und in Bezug auf das Risikoprofil oder die Aufsichtsanforderungen des Instituts verhältnismäßig sind.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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