+48. Für die Zwecke von Artikel 26b Absatz 12 der Verordnung (EU) 2017/2402 sollte die beabsichtigte …
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48. Für die Zwecke von Artikel 26b Absatz 12 der Verordnung (EU) 2017/2402 sollte die beabsichtigte …
Für die Zwecke von Artikel 26b Absatz 12 der Verordnung (EU) 2017/2402 sollte die beabsichtigte Auswahl einer anderen separaten Risikoposition gegenüber demselben Kreditnehmer eine neue Anforderung in Bezug auf „mindestens eine geleistete Zahlung“ für eine solche Risikoposition auslösen. Mindestens eine Zahlung
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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