+51. Für die Zwecke von Artikel 26c Absatz 2 dritter Unterabsatz der Verordnung (EU) 2017/2402 …
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51. Für die Zwecke von Artikel 26c Absatz 2 dritter Unterabsatz der Verordnung (EU) 2017/2402 …
Für die Zwecke von Artikel 26c Absatz 2 dritter Unterabsatz der Verordnung (EU) 2017/2402 sollte es nicht als unzulässig angesehen werden, dass im Pool zugrunde liegender Risikopositionen solche Risikopositionen enthalten sind, die lediglich aus einer derivativen Komponente mit dem ausschließlichen Zweck bestehen, das Zins- oder Währungsrisiko der jeweils zugrunde liegenden Risikoposition, die selbst kein Derivat ist, abzusichern. Gemeinsame internationale Finanzstandards
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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