+65. Für die Zwecke von Artikel 26c Absatz 8 der Verordnung (EU) 2017/2402 sollte der Ausdruck …

65. Für die Zwecke von Artikel 26c Absatz 8 der Verordnung (EU) 2017/2402 sollte der Ausdruck …

Für die Zwecke von Artikel 26c Absatz 8 der Verordnung (EU) 2017/2402 sollte der Ausdruck „Risikopositionen, die den verbrieften Risikopositionen ähneln“ in der in Absatz 37 dargelegten Weise ausgelegt werden.

Gut dokumentierte und angemessene Strategien, Verfahren und Kontrollen des Risikomanagements

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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