+65. Für die Zwecke von Artikel 26c Absatz 8 der Verordnung (EU) 2017/2402 sollte der Ausdruck …
|
65. Für die Zwecke von Artikel 26c Absatz 8 der Verordnung (EU) 2017/2402 sollte der Ausdruck …
Für die Zwecke von Artikel 26c Absatz 8 der Verordnung (EU) 2017/2402 sollte der Ausdruck „Risikopositionen, die den verbrieften Risikopositionen ähneln“ in der in Absatz 37 dargelegten Weise ausgelegt werden. Gut dokumentierte und angemessene Strategien, Verfahren und Kontrollen des Risikomanagements
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
|