+75. In jedem Fall sollte die Stichprobe mindestens 50 zugrunde liegende Risikopositionen umfassen. …

75. In jedem Fall sollte die Stichprobe mindestens 50 zugrunde liegende Risikopositionen umfassen. …

In jedem Fall sollte die Stichprobe mindestens 50 zugrunde liegende Risikopositionen umfassen. Bei Verbriefungen, bei denen der Pool der zugrunde liegenden Risikopositionen aus weniger als 50 zugrunde liegenden Risikopositionen besteht, sollte die Stichprobe alle zugrunde liegenden Risikopositionen umfassen.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/