+75. In jedem Fall sollte die Stichprobe mindestens 50 zugrunde liegende Risikopositionen umfassen. …
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75. In jedem Fall sollte die Stichprobe mindestens 50 zugrunde liegende Risikopositionen umfassen. …
In jedem Fall sollte die Stichprobe mindestens 50 zugrunde liegende Risikopositionen umfassen. Bei Verbriefungen, bei denen der Pool der zugrunde liegenden Risikopositionen aus weniger als 50 zugrunde liegenden Risikopositionen besteht, sollte die Stichprobe alle zugrunde liegenden Risikopositionen umfassen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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