+80. Für die Zwecke von Artikel 26d Absatz 3 der Verordnung (EU) 2017/2402 sollte das …
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80. Für die Zwecke von Artikel 26d Absatz 3 der Verordnung (EU) 2017/2402 sollte das …
Für die Zwecke von Artikel 26d Absatz 3 der Verordnung (EU) 2017/2402 sollte das Liability-Cashflow-Modell dann als „genau“ erstellt angesehen werden, wenn es korrekt und so detailliert ist, dass die Anleger die Zahlungsverpflichtungen, einschließlich derjenigen der Verbriefungszweckgesellschaft, modellieren und die Verbriefung entsprechend bepreisen können. Dabei können Algorithmen verwendet werden, mit denen Anleger unterschiedliche Szenarien modellieren können, die sich auf die Zahlungsströme auswirken und beispielsweise unterschiedliche Vorauszahlungen oder Ausfallquoten vorsehen. Dritte
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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