+90. Für die Zwecke von Artikel 26e Absatz 4 dritter Unterabsatz der Verordnung (EU) 2017/2402 …
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90. Für die Zwecke von Artikel 26e Absatz 4 dritter Unterabsatz der Verordnung (EU) 2017/2402 …
Für die Zwecke von Artikel 26e Absatz 4 dritter Unterabsatz der Verordnung (EU) 2017/2402 können die Parteien der Verbriefung unbeschadet des Rechts der Anleger, die Überprüfung der Anerkennungsfähigkeit einer bestimmten zugrunde liegenden Risikoposition zu verlangen, für Verbriefungen mit mezzaninen Positionen vereinbaren, dass der Prozess der Stichprobenüberprüfung beginnt, sobald der obere Tranchierungspunkt der Erstverlust-Tranche unter einen bestimmten Prozentsatz dieses Tranchierungspunkts fällt, der zum Abschlussstichtag der Transaktion festgelegt wird. Endgültiger Verlustbetrag
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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