+94. Für die Zwecke von Artikel 26e Absatz 5 erster Unterabsatz Buchstabe b sollte im Falle von …
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94. Für die Zwecke von Artikel 26e Absatz 5 erster Unterabsatz Buchstabe b sollte im Falle von …
Für die Zwecke von Artikel 26e Absatz 5 erster Unterabsatz Buchstabe b sollte im Falle von synthetischen Unternehmensanleihen („Credit Linked Notes“), die von einer Verbriefungszweckgesellschaft ausgegeben werden, die Bezugnahme auf den Anleger als Bezugnahme auf die Verbriefungszweckgesellschaft oder jeden Sicherungsgeber verstanden werden, der die Besicherungsvereinbarung mit dem Originator geschlossen hat. Synthetischer Zinsüberschuss (Artikel 26e Absatz 7 der Verordnung (EU) 2017/2402) Berechnung des einjährigen erwarteten Verlusts
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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