+94. Für die Zwecke von Artikel 26e Absatz 5 erster Unterabsatz Buchstabe b sollte im Falle von …

94. Für die Zwecke von Artikel 26e Absatz 5 erster Unterabsatz Buchstabe b sollte im Falle von …

Für die Zwecke von Artikel 26e Absatz 5 erster Unterabsatz Buchstabe b sollte im Falle von synthetischen Unternehmensanleihen („Credit Linked Notes“), die von einer Verbriefungszweckgesellschaft ausgegeben werden, die Bezugnahme auf den Anleger als Bezugnahme auf die Verbriefungszweckgesellschaft oder jeden Sicherungsgeber verstanden werden, der die Besicherungsvereinbarung mit dem Originator geschlossen hat. Synthetischer Zinsüberschuss (Artikel 26e Absatz 7 der Verordnung (EU) 2017/2402)

Berechnung des einjährigen erwarteten Verlusts

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/