+96. Für die Zwecke von Artikel 26e Absatz 7 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2017/2402 bezieht sich …
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96. Für die Zwecke von Artikel 26e Absatz 7 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2017/2402 bezieht sich …
Für die Zwecke von Artikel 26e Absatz 7 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2017/2402 bezieht sich der Begriff „fester synthetischer Zinsüberschuss“ auf den Betrag des synthetischen Zinsüberschusses, zu dessen Verwendung als Bonitätsverbesserung sich der Originator in jedem Zeitraum verpflichtet. Dieser Betrag wird als Produkt eines festen Prozentsatzes des zu Beginn jedes Zahlungszeitraums ausstehenden nicht notleidenden Portfoliosaldos ausgedrückt.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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