+5. Diese Leitlinien legen gemäß Artikel 34 Absatz 13 der Verordnung (EU) 2023/1114 die inhaltlichen …

5. Diese Leitlinien legen gemäß Artikel 34 Absatz 13 der Verordnung (EU) 2023/1114 die inhaltlichen …

Diese Leitlinien legen gemäß Artikel 34 Absatz 13 der Verordnung (EU) 2023/1114 die inhaltlichen Mindestanforderungen an die Regelungen zur internen Governance für Emittenten von vermögenswertreferenzierten Token (Asset-Referenced Tokens – ART) fest, insbesondere in Bezug auf die Instrumente zur Überwachung der Risiken2 , die Pläne für die Fortführung des Geschäftsbetriebs, den internen Kontrollmechanismus und die Prüfungen, einschließlich der bei den Prüfungen zu verwendenden Mindestdokumentation.


2 Jede Bezugnahme auf Risiken in diesen Leitlinien sollte alle Risiken umfassen, denen Emittenten von ART ausgesetzt sind oder sein können, einschließlich der Risiken der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/