+16. Emittenten von ART, die von einer einzigen natürlichen Person verwaltet werden, sollten über …

16. Emittenten von ART, die von einer einzigen natürlichen Person verwaltet werden, sollten über …

Emittenten von ART, die von einer einzigen natürlichen Person verwaltet werden, sollten über alternative Vorkehrungen verfügen, die eine solide und umsichtige Verwaltung solcher Emittenten und die angemessene Berücksichtigung von Regelungen zur Unternehmensführung gewährleisten, indem sie u. a. für angemessene gegenseitige Kontrolle bei der Entscheidungsfindung sorgen.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/