+33. Das Leitungsorgan sollte sicherstellen, dass die internen Kontrollfunktionen über angemessene …
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33. Das Leitungsorgan sollte sicherstellen, dass die internen Kontrollfunktionen über angemessene …
Das Leitungsorgan sollte sicherstellen, dass die internen Kontrollfunktionen über angemessene finanzielle und personelle Ressourcen sowie über Befugnisse zur wirksamen Wahrnehmung ihrer Funktion verfügen. Mindestens die Compliance-Funktion sollte unabhängig tätig sein, was einschließt, dass eine geeignete Aufgabentrennung vorhanden ist. Die Berichtswege und die Zuweisung der Verantwortlichkeiten sollten klar, genau abgegrenzt, kohärent, durchsetzbar und ordnungsgemäß dokumentiert sein. Die Dokumentation sollte, soweit erforderlich, aktualisiert werden.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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