+36. Das Leitungsorgan sollte die rechtliche, organisatorische und operative Struktur des Emittenten …
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36. Das Leitungsorgan sollte die rechtliche, organisatorische und operative Struktur des Emittenten …
Das Leitungsorgan sollte die rechtliche, organisatorische und operative Struktur des Emittenten von ART genau kennen und verstehen (Kenntnis der eigenen Struktur) sowie dafür Sorge tragen, dass diese der genehmigten Geschäfts- und Risikostrategie und dem Risikoappetit des Emittenten von ART entspricht sowie von seinem Risikomanagementrahmen abgedeckt ist.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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