+36. Das Leitungsorgan sollte die rechtliche, organisatorische und operative Struktur des Emittenten …

36. Das Leitungsorgan sollte die rechtliche, organisatorische und operative Struktur des Emittenten …

Das Leitungsorgan sollte die rechtliche, organisatorische und operative Struktur des Emittenten von ART genau kennen und verstehen (Kenntnis der eigenen Struktur) sowie dafür Sorge tragen, dass diese der genehmigten Geschäfts- und Risikostrategie und dem Risikoappetit des Emittenten von ART entspricht sowie von seinem Risikomanagementrahmen abgedeckt ist.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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