+49. Die Auslagerung von Funktionen darf nicht zur Delegation der Verantwortlichkeiten des …

49. Die Auslagerung von Funktionen darf nicht zur Delegation der Verantwortlichkeiten des …

Die Auslagerung von Funktionen darf nicht zur Delegation der Verantwortlichkeiten des Leitungsorgans führen. Ein Emittent von ART bleibt voll und ganz für alle ausgelagerten Dienstleistungen und Tätigkeiten sowie für alle sich daraus ergebenden Geschäftsentscheidungen zuständig und verantwortlich. Dementsprechend sollte im Rahmen der Auslagerungsrichtlinien deutlich gemacht werden, dass der Emittent von ART durch eine Auslagerung nicht von seinen rechtlichen und regulatorischen Verpflichtungen entbunden wird.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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