+63. Die Emittenten von ART sollten eine Kultur entwickeln und pflegen, die eine positive Haltung …

63. Die Emittenten von ART sollten eine Kultur entwickeln und pflegen, die eine positive Haltung …

Die Emittenten von ART sollten eine Kultur entwickeln und pflegen, die eine positive Haltung gegenüber der Risikokontrolle und Compliance innerhalb des Emittenten von ART sowie einen soliden und umfassenden internen Kontrollrahmen bestärkt. In diesem Rahmen sollten die Geschäftsbereiche und internen Einheiten der Emittenten von ART für die Steuerung der Risiken verantwortlich sein, die sie im Zuge der Durchführung ihrer Tätigkeiten eingehen, und über Kontrollmechanismen verfügen, mit denen die Einhaltung von internen und externen Anforderungen sichergestellt wird. Als Teil dieses Rahmens sollten die Emittenten von ART über eine ständige und wirksame interne Compliance-Funktion mit angemessenen und ausreichenden Befugnissen, einem ausreichenden Gewicht und Zugang zum Leitungsorgan für die Erfüllung ihrer Aufgabe sowie über einen Risikomanagementrahmen verfügen. Sofern es unter Berücksichtigung der in Titel I aufgeführten Kriterien verhältnismäßig ist, sollten Emittenten von ART auch über eine interne Risikomanagementfunktion und Funktion der internen Revision verfügen. In jedem Fall sollte der Emittent von ART über angemessene Risikomanagement- und Prüfungsstrategien und -verfahren verfügen.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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