+71. Die internen Kontrollfunktionen sollten dem Leitungsorgan regelmäßig schriftliche Berichte über …
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71. Die internen Kontrollfunktionen sollten dem Leitungsorgan regelmäßig schriftliche Berichte über …
Die internen Kontrollfunktionen sollten dem Leitungsorgan regelmäßig schriftliche Berichte über ermittelte wesentliche Mängel vorlegen. Diese Berichte sollten unter anderem für jeden neu festgestellten wesentlichen Mangel die damit verbundenen maßgeblichen Risiken, eine Folgenabschätzung, Empfehlungen und die einzuleitenden Abhilfemaßnahmen enthalten. Das Leitungsorgan sollte zeitnah und wirksam die Feststellungen der internen Kontrollfunktionen weiterverfolgen und angemessene Maßnahmen zur Mängelbeseitigung einfordern. Es sollte ein formelles Mängelbeseitigungsverfahren für die Feststellungen und ergriffenen Abhilfemaßnahmen vorgesehen werden.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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